Als Notar begleite und betreue ich Unternehmen und nationale und internationale Unternehmer, etablierte Gesellschaften wie auch Start-Ups, umfassend in allen gesellschaftsrechtlichen notariellen Belangen und im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen:
-
Unternehmenskaufverträge jeglicher Art (Asset Deal und Share Deal) nebst Kreditsicherungsmaßnahmen (insbesondere Anteilsverpfändungen)
-
Sonstige Übertragungen von (GmbH-)Geschäftsanteilen
-
Gründung und Liquidation von Gesellschaften aller Rechtsformen
-
Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
-
Begleitung laufender gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten („corporate housekeeping")
-
Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und andere Gesellschafterversammlungen
-
Kapitalmaßnahmen, insbesondere Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzung
-
Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel), auch grenzüberschreitend
-
Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, andere Unternehmensverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Gründung von Joint Ventures
-
Treuhänderische Verwahrung von Geldern bei Vorliegen eines berechtigten Sicherungsinteresses (Notaranderkonten)
-
Treuhandverträge
Gründungen einer GmbH, einstimmig beschlossene Satzungsänderungen einschließlich Kapitalerhöhungen und Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts-, Vereins- und Genossenschaftsregister mit notarieller Beglaubigung sind in vielen Fällen auch im Online-Verfahren per Videokommunikation, also ohne persönliches Erscheinen beim Notar, möglich. Informationen der Bundesnotarkammer zu den Voraussetzungen finden Sie unter online.notar.de. Für Fragen stehen wir Ihnen auch insoweit gerne zur Verfügung.
Beabsichtigen Sie, eine GmbH zu gründen? Dann kann Ihnen das nachfolgend abrufbare Formular für die Vorbereitung der GmbH-Gründungsdokumente dabei helfen, die erforderlichen Angaben zusammenzustellen:
Mit den spezifischen Fragestellungen grenzüberschreitender Sachverhalte (etwa Existenz- und Vertretungsnachweise ausländischer Gesellschaften, Apostillen und Legalisation) sind ich und meine Mitarbeiter aufgrund langjähriger Erfahrung gut vertraut. Die Beurkundung, Beglaubigung und Beratung sind auch in englischer Sprache möglich.