Im Bereich Ehe und Familie bin ich Ihnen als Notar insbesondere bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen behilflich. Ich kläre gemeinsam mit Ihnen vor oder nach der Eheschließung, ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist und für welche Anliegen er nicht erforderlich ist. Ich zeige nach eingehender Beratung beider Ehepartner die gesetzlichen Regelungen und die für Ihr Ehemodell empfehlenswerten Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der durch Gesetz und Rechtsprechung gesetzten Grenzen auf. Im Fall einer bevorstehenden Scheidung entwerfe ich Urkunden, die eine einvernehmliche Vermögensauseinandersetzung ermöglichen und ein nerven- sowie zeitraubendes Scheidungsverfahren verkürzen und kostengünstiger werden lassen können. Auf Wunsch stimme ich mich bei der Erstellung des Vertragsentwurfs mit Ihrem Anwalt ab.
Regelmäßig empfiehlt es sich, durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall vorzusorgen, dass Sie nicht mehr selbst in der Lage sind, in gesundheits- und vermögensbezogenen Fragen zu entscheiden. Dadurch wird die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgerichts verhindert. Die Vorsorgevollmacht ist regelmäßig als Generalvollmacht ausgestaltet und sollte nur engsten Vertrauenspersonen, häufig dem Ehepartner oder Kindern, erteilt werden. Ergänzt werden kann die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung, in der Sie selbst Vorgaben und Wünsche für die ärztliche Behandlung in Situationen festschreiben, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können.